… das fragt sich wohl fast jeder der das Wort zum ersten mal hört, aber es steckt mehr dahinter als man denkt. Letztendlich heißt JAV…
… Jugend- und Auszubildendenvertretung, diese ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren, Auszubildenden und Praktikanten in einem Betrieb.
Die JAV wird durch die Auszubildenden alle zwei Jahre gewählt. Das Höchstalter derjenigen, die sich zur Wahl aufstellen lassen und die wählen dürfen beträgt 25 Jahre, sprich mit 25 Jahren darf man weder wählen noch gewählt werden.
Unsere JAV besteht aus 7 Mitgliedern und einem “Nachrücker”, hier ein Bild gemeinsam mit unserem Ausbildungsleiter Herrn Berssem.
oben v.l.n.r.: Vanessa (2. Vorsitzende), Romina (Schriftführerin), Lukas (1. Vorsitzender), Herr Berssem, Fabienne, Maren, und Florian
unten v.l.n.r.: Kevin und Jan
Neben der Durchführung der Wahl haben wir ein großes Aufgabenspektrum in unserer JAV-Arbeit, was manchmal auch stressig werden kann, aber davon lassen wir uns nicht unterkriegen ;-).
Wir arbeiten sehr eng mit unserem Betriebsrat sowie der Personalabteilung zusammen, um unseren Aufgaben nachgehen zu können. Zu diesen Aufgaben gehört es, sich um die Belange der Auszubildenen zu kümmern und ihnen bei Problemen zur Seite zu stehen. Dazu zählt unter anderem die Überwachung von Gesetzen, Vorschriften und Tarifverträgen, Probleme oder jegliche Anregungen mit dem Betriebsrat oder der Personalabteilung zu besprechen.
Neben unseren Aufgaben haben wir natürlich auch diverse Rechte, wie z. B. dass wir an Betriebsratssitzungen, Besprechungen der Personalabteilung oder auch an Schulungen und Seminaren teilnehmen können, dazu gehört auch das wir JA-Versammlungen (Jugend- und Auszubildendenversammlungen) durchführen, auf denen die Auszubildenden alle drei Monate über alle wichtigen Themen bezüglich der Ausbildung informiert werden.
Nebenbei halten auch wir monatlich eine JAV-Sitzung ab, um uns in unserem JAV-Gremium gegenseitig zu informieren.
Liebe Grüße, Kevin
Copyright by thyssenkrupp AG © 2024