Abschlussprüfung Teil 1 der Werkstoffprüfer

Die IHK-Prüfung beinhaltet im praktischen Teil den Zugversuch, die Härte, die Metallographie, die Sichtprüfung und das Farbeindringverfahren. Bevor die Prüfung anfängt, wird man den mechanisch technologischen Prüfungen zugeordnet, denn man hat nur eine bestimme Zeit, wo man die mechanisch technologische Prüfung bearbeiten darf. Im Anschluss der Durchführungen muss man eine Dokumentation über jede einzelne mechanisch technologische Prüfung schreiben. Die Dokumentation beinhaltet zuvor gestellte Fragen und Aufgaben zu den gewissen Prüfungen. Während der ganzen IHK-Prüfung werden Fachgespräche geführt. Das bedeutet die Prüfer stellen uns Fragen über die mechanisch technologische Prüfung, die wir gerade am durchführen sind.

Der Zugversuch: Die Aufgabe ist es, einen Zugversuch nach Angaben des Prüfungsausschusses durchzuführen. Eine Aufgabe/Fragestellung war hierzu, die ermittelten Kennwerte aus einem Kraft-Verlängerungs-Diagramm oder einem Spannungs-Dehnungs-Diagramm zu entnehmen. Hierbei mussten Kennwerte wie Streck – bzw. Dehngrenze, Streckgrenzendehnung, Zugfestigkeit, Bruchdehnung, Plastische Extensometer-Dehnung bei Höchstkraft und das E-Modul herausgelesen und berechnet werden.

Die Härte: Die Aufgabe ist, eine Härteprüfung durchzuführen. Welches Verfahren angewendet werden soll, steht vor der Prüfung nicht fest. Das bedeutet, man muss die Durchführung der Härte in allen Verfahren beherrschen. Unsere Aufgabe war es im Nachhinein zwei Klötzchen tabellarisch, also normgerecht, darzustellen.

Die Metallographie: Die Aufgabe ist, eine materialografische Schliffprobe nach Angaben des Prüfungsausschusses zu präparieren. Bei der Prüfung sollten wir selber wählen, welche Mittel zur Präparation benötigen. Wichtige Arbeitsschritte bei der materialografischen Schliffprobe sind das Schleifen, Polieren und Ätzen. Bevor man den Schliff ätzt, muss man ihn dem Prüfungsausschuss vorlegen, um im polierten Zustand bewertet zu werden. Nachdem das alles passiert ist, kann man ihn ätzen und unter das Mikroskop legen. Jeder darf ich ihn dann selber anschauen, um im Anschluss zu sagen, auf welchen Vergrößerungen man ihn gerne zur Beurteilung ausgedruckt haben möchte. Eine Aufgabe hierzu kann sein, den Kohlenstoffgehalt des Klötzchens zu bestimmen.

Die Sichtprüfung: Die Aufgabe ist, eine Sichtprüfung durchzuführen. Hierbei werden den Prüflingen Proben vorgelegt. Nehmen wir als Beispiel Zugversuchsproben. Aufgabe ist, zu entscheiden ob der Zugstab „in Ordnung (i.O.)“ oder „nicht in Ordnung (n.i.O.)“ ist, um einen Normgerechten Zugversuch durchführen zu können. Die Entscheidung muss im Anschluss Tabellarisch festgehalten werden.

Das Farbeindringverfahren: Die Aufgabe ist, eine Eindringprüfung durchzuführen. Hierbei bekommt man ein Bauteil, welches eventuell oberflächennahe Fehler aufweist, welche man mit dem bloßen Auge aber nicht sehen kann. Zunächst muss die Probe gesäubert werden, um anschließend die Prüfflüssigkeit auftragen zu können. Nach einer kurzen Einwirkzeit muss das Bauteil wieder gereinigt werden. Danach kann der Entwickler aufgetragen werden. Er zieht die Prüfflüssigkeit mit Hilfe der Kapillarwirkung aus eventuellen Rissen und Poren hinaus. Nach der Prüfung kann die Aufgabe sein, die Fehler in einer Skizze zu verdeutlichen.

Nachdem man die Dokumentation fertig geschrieben hat, wofür man auch eine gewisse Zeit hat, hat man die Abschlussprüfung Teil 1 gemeistert.

 

Ich hoffe, ich konnte euch näherbringen, wie so eine Abschlussprüfung Teil 1 bei den Werkstoffprüfern aussieht.

 

Eure Laura

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